Gefängnis für Frauen
Gefängnis für Frauen
zum Programm
Gelände der Verkehrsschule Friedrichshain

Barnimstraße 10 – Gefängnis für Frauen

Vor Ort
Führung

Fünf Minuten vom Alexanderplatz entfernt befand sich mehr als hundert Jahre lang das zentrale Berliner Frauengefängnis – ein Ort, in dem sich über hundert Jahre Geschichte bündelt, die Geschichte von Frauen in fünf unterschiedlichen politischen Systemen. In der DDR wurden Frauen wegen Republikflucht eingesperrt, in den Nachkriegsjahren wegen ihrer NS-Vergangenheit verurteilt und im Nationalsozialismus warteten über 300 Widerstandskämpferinnen hier auf den Vollzug der Todesstrafe. Das wilhelminische Kaiserreich inhaftierte Prostituierte, Frauen, die abgetrieben hatten, und solche, die sich für gerechte Löhne oder das Frauenwahlrecht einsetzten. Die prominenteste politische Gefangene in der Barnimstraße 10 war Rosa Luxemburg.

 

Auf dem Grundriss des 1974 abgerissenen Frauen-Gefängnisses befinden sich heute Übungsstraßen einer Verkehrsschule. Ein Audio-Denkmal des Künstlers Christoph Viscorsum (Gesamtdauer: 90 Minuten) macht Stimmen ehemaliger Inhaftierter, Zeitzeuginnen und historischer Quellen hörbar und eröffnet Wege in die Wahrnehmungswelt der Frauen und durch das nicht mehr existierende Gefängnisgebäude.

 

Um 11:00 und 12:00 Uhr gibt es jeweils eine kurze Einführung durch den Künstler und Projektinitiator Christoph Viscorsum. Er gibt Einblicke in die Entstehung des Denkmals, das Konzept des Audiowegs sowie die Hintergründe der historischen Recherchen.

 

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Zugang über Weinstraße 2, 10249 Berlin. Weitere Informationen: www.barnimstrasse10.de

 

„Wie mit einem Fahrstuhl in einer Tiefgarage öffnet sich ein unterirdisches Stockwerk nach dem anderen: die DDR, das Dritte Reich, die Weimarer Zeit und die Kaiserzeit. Jede dieser Epochen wird mit ihren eigenen gesetzlichen und kulturellen Rahmenbedingungen aus der Perspektive von jeweils zwei Frauen erzählt, die mit diesen Gesetzen in Konflikt kamen. Dabei wird auch sehr klar deutlich, dass Dinge wie Euthanasie, die in der NS-Diktatur erlaubt und sogar geboten waren, in der DDR unter Strafe standen und umgekehrt eine Straftat im Dritten Reich wie das Aufkleben subversiver Parolen in der DDR zur Heldentat wurde.“ (Aleida Assmann)